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Zu Händen:
Herr le Préfet de
Mosel
LRAR N°:
1A0354538172
Gegenstand: Akte
von Ardy VRENEZI und seiner Familie
Anwendungsaufforderung
des republikanischen Rechts
Herr le Préfet,
Unter Bezugnahme
auf Ihre Post vom 09-06-2010 und sein beigefügtes Stück
fordern
wir auf
Sie, den Brief
des republikanischen Rechts auszuführen, was die Akte
von Ardy VRENEZI und seiner
Familie betrifft.
Gewartet, das Ardy VRENEZY sich sah zugeteilt eine übernahme der
Arbeitsvermittlung im Institut für Motorerziehung „die OSTERGLOCKEN“ von
FREYMING - MERLEBACH am 18-05-2009 für die Periode vom 18-05-2009 bis
31-08-2011.
Gewartet das diese durch die Kommission der Rechte
und
der Autonomie der Personen Behinderte getroffene Sommerentscheidung
(CDAPH) auf Empfehlung des interdisziplinären Teams
des Abteilungshauses
der Personen Behinderte (MDPH) von Mosel in Absprache mit dem
medizinischen Team, das diesen Jugendlichen pflegt.
Darauf
gewartet, das Sie nicht über die Autorität der Rücknahme dieser
Entscheidung verfügen, aber dass allein das Gericht der Streitsache der
Unfähigkeit darüber gemäß dem Gesetz N° 2005-102 verfügt vom 11. Februar
2005, und dass Sie es damit nicht erfasst haben.
Darauf gewartet, dass das therapeutische Referenzprotokoll jenes ist,
das vom interdisziplinären Team folgendes therapeutische übernommene
Ardy VRENEZY am IEM „JONQUILLES“ aufgestellt wurde, die durch das
CDAPH bestätigt wurde.
Gewartet das die verschiedenen Stücke aufgestellt so viel vom Direktor
des pharmazeutischen Departements des Gesundheitsministeriums des
souveränen Zustands von KOSOVO, von der Leiterinn des Zentrums der
handikos-Rehabilitation MALISHEVË, von Doktoren A. GËRGURI MAUERTE N.
ZEKA ein und ZEJNULLAHU (Direktor) des pädiatrischen Dienstes des
universitären prishtinë-Krankenhauses, auf französisch übersetzt von
einem gerichtlichen übersetzer, der beim Gerichtshof von PRISHTINË
(gemäß dem französischen Recht) zugelassen wurde, können nicht wieder in
Frage gestellt werden; denn bestätigt in Vollständigkeit durch den
Bericht der Informationsdienstreise an KOSOVO, nur Ihnen ordnungsgemäßes
avez-vous-même.
Darauf gewartet, dass Sie dort AUCH festlegen, dass die Gesamtheit der
Familie in unregelmäßiger Lage ab 15. Oktober war, während Ardy VRENEZY
regelmäßig und legal am IEM „die OSTERGLOCKEN“ auf Entscheidung des
unabhängigen Verwaltungsausschusses in ein Krankenhaus eingeliefert
wurde, den das
CDAPH ist ;
Darauf gewartet, dass Sie dort festlegen, dass Ardy der Gesamtheit der
seiner Behandlungen und Pflege, wie im Pflegeprotokoll definiert, dahin
folgen kann, das durch die Entscheidung des CDAPH
erstellt wurde. Nämlich
Integration in wöchentlichem Semiinternat in iem-Struktur und nicht in
Pflege ambulant. Diese Art von übernahme bewirkt einen offenkundigen
Bruch des Pflegeprotokolls, das vom französischen Team das erstellt,
nach Ardy VRENEZY pflegt, und das durch das
CDAPH bestätigt wurde. Ebenso
im Informationsbericht wird er dort von den ärzten des Dienstes
prishtinë-Neurologie spezifiert und insbesondere Dr. Nexhat SHATRI
festlegt deutlich, DASS ER NICHT IN der LAGE IST, die PFLEGE AN der
ARDY-RÜCKKEHR ZU HAUSE ZU GEWÄHRLEISTEN, UND DASS DAS KURZFRISTIG IHR
VORHERSAGEND ES VERPFLICHTET LEBENSWICHTIG;
Die Gesamtheit Ihrer Behauptungen in diesem Pressebericht des 22. Mai
2010 fallen also in den Bereich der Einrichtung und vom Gebrauch
öffentlicher Urkundenfälschung durch Beamten des öffentlichen Dienstes,
Auslieferer der öffentlichen Hand und es im Rahmen ihrer Funktion,
Tatsachen, die durch Artikel L 441-1 und Folgende des Strafgesetzbuches
unterdrückt wurden.
Über die Art der Interpretation hinaus, die uns in der Interpretation
der Situation langfristiger übernahme von Ardy VRENEZY in KOSOVO
tendenziös scheint, stellen wir eine beträchtliche Summe Absichten
disgrétionnaires, trügerischer fest und die von den Mitgliedern der
Informationsaufgabe gerichtet wurden. Wurden sie in vollem Umfang über
die medizinische Lage von Ardy VRENEZY vor ihrem Start informiert? Warum
sind sie nicht in Beziehung mit dem pflegenden Team von Ardy vor ihrer
Reise gestellt worden? Das stellt von jetzt an die Frage der
Legitimität, der Mehrheit und der Unabhängigkeit der Mitglieder dieser
Informationsaufgabe gegenüber Ihren Diensten!
Gewartet, das Sie vertreten ließen Ardy VRENEZY durch seine
Familienmitglieder im Ausweisungsverfahren, während sie selbst in diesem
selben Verfahren in Frage gestellt wurden.
Darauf gewartet, dass in Recht eine in Frage gestellte Person kein
anderes vertreten kann, das in diesem selben Verfahren in Frage gestellt
wurde.
Darauf gewartet, dass Ardy VRENEZY als Person in Situation schweren
Schwachpunktes und also Person in Situation großer Schwäche in der
Unfähigkeit wiedererkannt wird, die Verteidigung ihrer Rechte zu
verstehen und zu gewährleisten.
Sie müssen den Präsidenten mit dem Landgericht befassen, damit letztere
ein Verfahren des Justizschutzes ausdrückt und befiehlt, um zum einem
gerichtlichen Verwalter fähig zu ernennen, die Verteidigung der
Interessen von Ardy VRENEZY zu gewährleisten.
angesichts der Präambel
von 1948 der französischen Verfassung in ihren Artikeln:
10.
Die
Nation
garantiert dem Individuum und der Familie die Bedingungen, die für ihre
Entwicklung notwendig sind.
11.
Sie garantiert allen insbesondere am Kind an der Mutter und an den alten
Arbeitern der Gesundheitsschutz, die materielle Sicherheit, die Ruhe und
die Freizeit. Jedes menschliche Wesen, das sich in Anbetracht seines
Alters, seines physischen oder geistigen Standes von der
wirtschaftlichen Lage in der Unfähigkeit befindet zu arbeiten, hat das
Recht, von der Gemeinschaft annehmbare Existenzmittel zu erhalten.
Angesichts
des INTERNATIONALEN
ÜBEREINKOMMENS
ÜBER die RECHTE des
KINDES in seinen Artikeln:
Artikel 1
Im Sinne, dieses
übereinkommen Kinder es hört von alles Wesen menschlich alt von weniger
als achtzehn Jahre, außer, wenn die Mehrheit früher gemäß der
Gesetzgebung erreicht wird, die ihm anwendbar ist.
Artikel 2
1. Die Staaten
Teile verpflichten sich, die Rechte zu wahren, die im
vorliegenden
übereinkommen dargestellt werden,
und sie jedem Kind zu
garantieren, das ihrer Rechtsprechung unterliegt, ohne Unterscheidung
kein unabhängig von jeder Erwägung der Rasse, der Farbe, des
Geschlechtes, der Sprache, der Religion, politischer oder anderer
Meinung des Kindes oder seiner Familienmitglieder oder legaler Vertreter
von ihrem nationalen, ethnischen oder sozialen Ursprung, von ihrer
Situation des Vermögens, ihrer Unfähigkeit, ihrer Geburt oder jeder
anderen Lage.
2. Die Staaten
Teile ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, damit das Kind tatsächlich
vor allen Diskriminierungs- oder Sanktionsformen geschützt wird, die
durch die Rechtslage, die Aktivitäten, die erklärten Meinungen motiviert
wurden, oder die überzeugungen seiner Familienmitglieder, seiner legalen
Vertreter oder der Mitglieder seiner Familie.
Artikel 3
1. In allen
Entscheidungen, die die Kinder betreffen, dass sie die Tatsache der
öffentlichen oder privaten Institutionen sozialen Schutzes sind, der
Gerichte, der Verwaltungsbehörden oder der gesetzgebenden Körperschaften
muss das höhere Interesse des Kindes eine wesentliche Erwägung sein.
2. Die Staaten
Teile verpflichten sich, am Kind den Schutz und die Pflege zu
gewährleisten, der für sein Wohlergehen notwendig ist, in Anbetracht der
Rechte und der Pflichten seiner Familienmitglieder, seiner Tutoren oder
der anderen für ihn legal verantwortlichen Personen, und sie ergreifen
zu diesem Zweck alle geeigneten gesetzgebenden und administrativen
Maßnahmen.
3. Die Staaten
Teile achten darauf, dass das Funktionieren der Institutionen, Dienste
und Einrichtungen, die die Aufgabe der Kinder haben und ihren Schutz
gewährleisten, mit den Normen im Einklang steht, die durch die
zuständigen Behörden besonders in den Bereichen der Sicherheit und der
Gesundheit festgelegt wurden, und was die Zahl und die Zuständigkeit
ihres Personals sowie die Existenz einer angemessenen Kontrolle
betrifft.
Artikel 6
1. Die Staaten
Teile stellen fest, dass jedes Kind ein Recht hat, das dem Leben
inhärent ist.
2. Die Staaten
Teile gewährleisten in der ganzen möglichen Maßnahme das überleben und
die Entwicklung des Kindes.
Artikel 23
1. Die Staaten
Teile stellen, dass die physisch behinderten Kinder geistig oder ein
volles und diskretes Leben führen müssen, unter Bedingungen fest, die
ihre Würde garantieren, ihre Autonomie begünstigen und ihre aktive
Teilnahme am Leben der Gemeinschaft vereinfachen.
2.
3. Mit Rücksicht
auf die besonderen Bedürfnisse der behinderten Kinder ist die Hilfe, die
gemäß Paragraphen 2 geliefert wurde, jedes Mal,wenn es möglich ist in
Anbetracht der Finanzmittel ihrer Familienmitglieder oder jener
kostenlos, denen das Kind anvertraut wird, und sie ist so geplant, dass
die behinderten Kinder tatsächlich Zugang zur Erziehung, zur Bildung an
den Gesundheitsdiensten zur Umschulung haben an der Vorbereitung auf die
Beschäftigung und auf die Unterhaltungsaktivitäten und von diesen
Diensten der Art und Weise profitieren, die eigen ist, eine soziale
Integration die so vollständig wie möglich ist und ihre persönliche
Entfaltung zu gewährleisten, einschließlich im kulturellen und geistigen
Bereich.
4. Im Sinne der
internationalen Zusammenarbeit begünstigen die Staaten Teile den
Austausch sachdienlicher Informationen in den Bereichen der Präventiv-
und Gesundheitsdienste der medizinischen, psychologischen und
funktionellen Versorgung der behinderten Kinder, einschließlich durch
die Informationsverbreitung, was die Umschulungsmethoden und die Dienste
von Berufsbildung, sowie den Zugang zu diesen Angaben betrifft, um den
Staaten zu erlauben Teile, ihre Kapazitäten und ihre Kompetenzen zu
verbessern und ihre Erfahrung in diesen Bereichen zu erweitern. In
dieser Hinsicht werden besonders die Bedürfnisse der Entwicklungsländer
berücksichtigt.
Artikel 24
1. Die Staaten
Teile erkennen das Recht des Kindes an, den bestmöglichen
Gesundheitsstand zu genießen und von ärztlichen Diensten und von
Umschulung zu profitieren. Sie bemühen sich zu garantieren, dass kein
Kind des Rechts entzogen wird, Zugang zu diesen Diensten zu haben.
2. Die Staaten
Teile bemühen sich, die integrale Verwirklichung des oben erwähnten
Rechts zu gewährleisten und insbesondere ergreifen geeignete Maßnahmen
für:
a) die Sterblichkeitsrate
unter den Säuglingen und den Kindern reduzieren;
b) an allen Kindern die
medizinische Unterstützung und die notwendigen Gesundheitsdienste
gewährleisten der Akzent, der auf die Entwicklung der primären
Gesundheitsdienste gelegt wird;
c) die Krankheit und die
schlechte Ernährung, einschließlich im Rahmen der primären
Gesundheitsdienste, dank insbesondere der Benutzung von leicht
verfügbaren Techniken und an der Lieferung nahrhafter Nahrungsmittel und
von Trinkwasser in Anbetracht der Gefahren und der Risiken der
Verschmutzung des natürlichen Lebensraumes bekämpfen;
d) den Müttern
angemessene Pflege prénatals und postnatals garantieren;
e) machen, dass alle
Gruppen der Gesellschaft insbesondere die Familienmitglieder und die
Kinder eine Information über die Gesundheit und die Ernährung des
Kindes, die Vorteile des Stillens am Zentrum, die Hygiene und die
Genusstauglichkeit der Umwelt und die Unfallverhütung erhalten und von
einer Hilfe profitieren, die ihnen erlaubt, diese Information zu nutzen;
f) die präventiven
Gesundheitsdienste, die Räte an den Familienmitgliedern und die
Erziehung und die Dienste hinsichtlich Familienplanung entwickeln.
3. Die Staaten
Teile ergreifen alle geeigneten wirksamen Maßnahmen, um die
traditionellen Praktiken abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder
nachteilig sind.
4. Die Staaten
Teile verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu
begünstigen und zu ermutigen, um die volle Verwirklichung des Rechts
progressiv zu gewährleisten, das im vorliegenden Artikel anerkannt
wurde. In dieser Hinsicht werden besonders die Bedürfnisse der
Entwicklungsländer berücksichtigt.
Artikel 37
Die Staaten Teile achten
darauf, dass:
a) kein Kind unterliegt
der Tortur noch grausamen, unmenschlichen Leiden oder Behandlungen oder
abstufend: weder das Hauptleiden noch dürfen die Haftstrafe
lebenslänglich ohne Befreiungsmöglichkeit für die Verstöße ausgedrückt
werden, die von älteren Menschen unter 18 Jahren begangen wurden;
Angesichts
des
übereinkommens
über die Rechte der
behinderten Personen und seines fakultativen Protokolls
in seinen Artikeln:
Artikel 3
Allgemeine Grundsätze
Die
Grundsätze des vorliegenden übereinkommens sind:
a) die Beachtung der
eigentlichen Würde, der individuellen Autonomie, einschließlich der
Freiheit ihre eigene Auswahl zu treffen, und der Unabhängigkeit der
Personen;
b) non-discrimination;
c) die volle und
wirksame Teilnahme und die Integration in der Gesellschaft;
d) die Beachtung des
Unterschieds und die Annahme der Personen, die behindert wurden, wie,
die zur menschlichen Vielfalt und zur Menschheit gehören;
e) die
Chancengleichheit;
f) der Zugang;
g) die Gleichheit
zwischen den Männern und den Frauen;
h) die Beachtung der
Entwicklung der Kapazitäten des behinderten Kindes und die Wahrung des
Rechts der behinderten Kinder, ihre Identität zu bewahren.
Artikel 5
Gleichheit und non-discrimination
1. Die Staaten Teile
stellen fest, dass alle Personen entsprech vor dem Gesetz sind und gemäß
diesem, und haben Anspruch ohne Diskriminierung auf den entsprech Schutz
und auf den entsprech Vorteil des Gesetzes.
2. Die Staaten Teile
verbieten alle auf dem Schwachpunkt basierten Diskriminierungen und
garantieren den behinderten Personen einen entsprech und wirksamen
Rechtsschutz vor jeder Diskriminierung, was auch immer in die Grundlage
ist.
3. Um die Gleichheit
zu fördern und die Diskriminierung zu eliminieren ergreifen die Staaten
Teile alle geeigneten Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass vernünftige
Ausbauarbeiten angebracht werden.
4. Die
Sondermaßnahmen, die notwendig sind, um die Gleichheit der behinderten
Personen de facto zu beschleunigen oder zu gewährleisten, stellen keine
Diskriminierung im Sinne des vorliegenden übereinkommens dar.
Artikel 7
Behinderte Kinder
1. Die Staaten Teile
ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um den behinderten Kindern den
vollen Genuss aller Rechte der Menschen und aller Grundfreiheiten
aufgrund der Gleichheit mit den anderen Kindern zu garantieren.
2. In allen
Entscheidungen, die die behinderten Kinder betreffen, muss das höhere
Interesse des Kindes eine wesentliche Erwägung sein.
3. Die Staaten Teile
garantieren dem behinderten Kind aufgrund der Gleichheit mit den anderen
Kindern, dem Recht, seine Meinung über jede Frage es interessierende
frei auszudrücken die Meinungen des Kindes, die ordnungsgemäß mit
Rücksicht auf sein Alter und in seinen Grad der Reife in Erwägung
gezogen werden, und für die Ausübung dieses Rechts eine seinem
Schwachpunkt und an sein Alter angepasste Hilfe zu erhalten.
Artikel 10
Ein
Recht auf Leben
Die Staaten Teile
bestätigen erneut, dass das Recht auf Leben der menschlichen Person
inhärent sei, und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um davon an den
behinderten Personen den wirksamen Genuss aufgrund der Gleichheit mit
den anderen zu gewährleisten.
Artikel 11
Situationen humanitären Risikos und Notfälle
Die Staaten Teile
nehmen gemäß den Verpflichtungen, die ihnen gemäß dem internationalen
Recht obliegen insbesondere das humanitäre internationale Recht und das
internationale Recht der Menschenrechte, alle notwendigen Maßnahmen, um
den Schutz und die Sicherheit der Personen zu gewährleisten, die in den
Risikosituationen behindert wurden, einschließlich der bewaffneten
Konflikte, die humanitären Krisen und die Naturkatastrophen.
Artikel 12
Anerkennung der Rechtspersönlichkeit unter Gleichheitsbedingungen
1. Die Staaten Teile
bestätigen erneut, dass die behinderten Personen Anspruch auf die
Anerkennung überall ihrer Rechtspersönlichkeit haben.
2. Die Staaten Teile
stellen fest, dass die behinderten Personen die Rechts- und
Geschäftsfähigkeit in allen Bereichen aufgrund der Gleichheit mit den
anderen genießen.
3. Die Staaten Teile
ergreifen geeignete Maßnahmen, um den behinderten Personen Zugang zur
Begleitung zu geben, von der sie benötigen können, um ihre Rechts- und
Geschäftsfähigkeit auszuüben.
4. Die Staaten Teile
sorgen dafür, dass die Maßnahmen zur Ausübung der Rechts- und
Geschäftsfähigkeit aus angemessenen und wirksamen Garantien
zusammengestellt werden, um die Missbräuche gemäß dem internationalen
Recht der Menschenrechte zu verhindern. Diese Garantien müssen
garantieren, dass die Maßnahmen zur Ausübung der Rechts- und
Geschäftsfähigkeit die Rechte, den Willen und die Präferenzen der
betroffenen Person wahren, sind frei von jedem Interessenkonflikt und
geben zu keinem Einflußmißbrauch Anlaß, werden verteilt, und angepasst
an die Situation der betroffenen Person wenden sich während der
kürzesten Periode an und unterliegen einer periodischen Kontrolle, die
von einem unabhängigen und unparteiischen Organ oder einer gerichtlichen
Instanz durchgeführt wurde. Diese Garantien müssen ebenfalls im Grad
verteilt werden, dem die Maßnahmen, die die Ausübung der Rechts- und
Geschäftsfähigkeit vereinfachen müssen, die Rechte und Interessen der
betroffenen Person zuweisen.
5. Vorbehaltlich der
Bestimmungen des vorliegenden Artikels ergreifen die Staaten Teile alle
geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um das Recht zu garantieren, das die
behinderten Personen haben aufgrund der Gleichheit mit den anderen,
Güter zu besitzen oder davon ihre Finanzen zu erben, zu kontrollieren
und Zugang zu denselben Bedingungen zu haben wie die anderen Personen an
den Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Formen von Finanzkredit; sie
achten auf das darauf, was die behinderten Personen nicht willkürlich
ihrer Güter entzogen werden.
Artikel 16
Recht, nicht dem Betrieb, der Gewalt und der Misshandlung unterbreitet
zu werden
1. Die Staaten Teile
ergreifen alle Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, sozialen, erzieherischen
Maßnahmen und andere geeignete Maßnahmen, um die behinderten Personen an
ihrem Wohnsitz wie außerhalb gegen alle Betriebs-, Gewalt- und
Misshandlungsformen zu schützen, einschließlich ihrer Aspekte, die auf
dem Geschlecht basieren.
2. Die Staaten Teile
ergreifen ebenfalls alle geeigneten Maßnahmen, um alle Betriebs-,
Gewalt- und Misshandlungsformen zu verhindern, indem sie insbesondere
den behinderten Personen, ihrer Familie und ihr, die dem Geschlecht und
an das Alter angepassten angemessenen Hilfs- und Begleitformen helfen,
einschließlich, indem sie sie Erziehungsinformationen und Dienste über
die Mittel zur Verfügung stellen zu vermeiden, die Betriebs-, Gewalt-
und Misshandlungsfälle anzuerkennen und anzuprangern garantieren. Die
Staaten Teile achten darauf, dass die Schutzdienste das Alter das
Geschlecht und den Schwachpunkt der Interessenten berücksichtigen.
3. Um alle Betriebs-,
Gewalt- und Misshandlungsformen zu verhindern achten die Staaten Teile
darauf auf das, was alle Einrichtungen und Programme, die für die
behinderten Personen bestimmt sind, tatsächlich durch unabhängige
Behörden kontrolliert werden.
4. Die Staaten Teile
ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische, Erkennungs- und
psychologische Wiederherstellung, die Wiederanpassung und die soziale
Wiedereingliederung der behinderten Personen zu vereinfachen, die Opfer
des Betriebes, der Gewalt oder von Misshandlung aller Art waren,
insbesondere, indem sie sie Schutzdienste zur Verfügung stellten. Die
Wiederherstellung und die Wiedereingliederung erfolgen in einer Umwelt,
die die Gesundheit, das Wohlergehen, die Achtung von ihm begünstigt, die
Würde und die Autonomie der Person, und die die Bedürfnisse
berücksichtigt, die spezifisch mit dem Geschlecht und mit dem Alter
zusammenhängen.
5. Die Staaten Teile
schaffen eine Gesetzgebung, und wirksame Politiken, einschließlich einer
ausgerichteten Gesetzgebung und Politiken über die Frauen und die
Kinder, die garantieren, dass die Betriebs-, Gewalt- und
Misshandlungsfälle gegenüber behinderten Personen entdeckt werden, sind
Gegenstand einer Untersuchung und gegebenenfalls Anlass geben zu
Verfolgungen.
Artikel 17
Schutz der Integrität der Person
Jede behinderte Person
hat Anspruch auf die Beachtung ihrer physischen und geistigen Integrität
aufgrund der Gleichheit mit den anderen.
Artikel 25
Gesundheit
Die Staaten Teile
stellen fest, dass die behinderten Personen das Recht haben, den
bestmöglichen Gesundheitsstand ohne Diskriminierung zu genießen, die auf
dem Schwachpunkt basiert. Sie ergreifen alle geeigneten Maßnahmen, um
ihnen den Zugang zu einem Gesundheitsdienst zu gewährleisten, der die
sexospécificités einschließlich Wiederanpassungsdienste berücksichtigt.
Insbesondere die Staaten Teile:
a) liefern den
behinderten Personen des kostenlosen Gesundheitsdienstes oder
zugänglicher Kosten, die denselben Bereich und derselben Qualität
decken, wie jene, die den anderen Personen angeboten wurden,
einschließlich eines Dienstes von geschlechtlicher und
Zeugungsgesundheit und gemeinschaftlicher Programme für das öffentliche
Gesundheitswesen;
b) liefern den
behinderten Personen den Gesundheitsdienst, die diese spezifisch in
Anbetracht benötigen ihres Schwachpunktes, einschließlich Dienste von
Früherkennung und, gegebenenfalls, von Frühintervention und Dienste, die
auf ein Höchtsmaß reduzieren oder die neuen Schwachpunkte insbesondere
bei den Kindern und den älteren Menschen verhindern sollen;
c) erbringen den
behinderten Personen so nahe wie möglich von ihrer Gemeinschaft diese
Dienste, einschließlich im ländlichen Raum;
d) fordern Fachleute
der Gesundheit, die sie an den behinderten Personen der Pflege derselben
Qualität entbinden wie jene, die an den anderen entbunden wurden, und
insbesondere, dass sie die freie und aufgeklärte Einwilligung der
betreffenden behinderten Personen erhalten; zu diesem Zweck führen die
Staaten Teile Bildungsaktivitäten und veröffentlichen deontologische
Regeln für die öffentlichen und privaten Sektoren der Gesundheit der Art
und Weise unter anderem, das Personal an den Menschenrechten an der
Würde an der Autonomie und an den Bedürfnissen der behinderten Personen
zu sensibilisieren;
e) verbieten im
Bereich der Versicherungen die Diskriminierung gegen die behinderten
Personen, die an gerechten und vernünftigen Bedingungen erhalten können
müssen eine Krankenversicherung und, in den Ländern, wo sie durch das
nationale Recht genehmigt wird, eine Lebensversicherung;
f) verhindern jede
diskriminierende Ablehnung, Pflege oder ärztliche Dienste oder
Nahrungsmittel oder Flüssigkeiten in Anbetracht eines Schwachpunktes zu
liefern.
Artikel 26
Anpassung und Wiederanpassung
1. Die Staaten Teile
ergreifen wirksame und geeignete Maßnahmen, die insbesondere lassen, den
gegensätzlichen Beistand zwischen Ebenbürtigkeit intervenieren, um den
behinderten Personen zu erlauben zu erreichen und das Maximum der
Autonomie beizubehalten, ihr physisches, geistiges, soziales und
professionelles Potenzial in vollem Umfang zu verwirklichen und die
volle Integration und die volle Teilnahme an allen Aspekten des Lebens
zu erreichen. Zu diesem Zweck organisieren die Staaten Teile, verstärken
und entwickeln Dienste und diversifizierte Programme der Anpassung und
der Wiederanpassung insbesondere in den Bereichen der Gesundheit der
Beschäftigung, der Erziehung und Sozialdienste, sodass diese Dienste und
Programme:
a) beginnen auf der
Früh- Stufe und sind auf einer interdisziplinären Bewertung der
Bedürfnisse und der Stärken eines jeden basiert;
b) vereinfachen die
Teilnahme und die Integration in der Gemeinschaft, und an allen Aspekten
der Gesellschaft frei akzeptiert und an Bestimmung der behinderten
Personen so nahe wie der möglich von ihrer Gemeinschaft gestellt werden,
einschließlich in den ländlichen Gebieten.
2. Die Staaten Teile
begünstigen die Entwicklung der Erst- und Weiterbildung der Fachleute
und Personals, das in den Anpassungs- und Wiederanpassungsdiensten
arbeitet.
3. Die Staaten Teile
begünstigen das Angebot, die Kenntnis und die Benutzung von Geräten und
von Hilfstechnologien, die für die behinderten Personen geplant sind,
die die Anpassung und die Wiederanpassung vereinfachen.
Artikel 28
Adäquater Lebensstandard und sozialer Schutz
1. Die Staaten Teile
erkennen das Recht der Personen an, die auf einem adäquaten
Lebensstandard für sie selbst und für ihre Familie behindert wurden,
insbesondere eine Ernährung, eine adäquate Kleidung und eine Wohnung und
an einer konstanten Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und ergreifen
geeignete Maßnahmen, um die Ausübung dieses Rechts ohne Diskriminierung
zu schützen und zu fördern, die auf dem Schwachpunkt basiert.
2. Die Staaten Teile
erkennen das Recht der Personen an, die am sozialen Schutz und am Genuss
dieses Rechts ohne Diskriminierung behindert wurden, die auf dem
Schwachpunkt basiert, und ergreifen geeignete Maßnahmen, um die Ausübung
dieses Rechts zu schützen und zu fördern, einschließlich Maßnahmen, die
bestimmt sind, für:
a) den behinderten
Personen die Gleichheit des Zugangs zu den Diensten heilsamen Wassers
garantieren und ihnen den Zugang zu Diensten, Geräten und Zubehör und
anderen Beihilfen gewährleisten, die den Bedürfnissen entsprechen, die
durch ihren Schwachpunkt geschaffen wurden, die angemessen und
zugänglich sind;
b) an den behinderten
Personen insbesondere an den Frauen und an den Mädchen und an den
älteren Menschen den Zugang zu den Programmen für sozialen Schutz und zu
den Programmen zur Reduzierung der Armut gewährleisten;
c) an den behinderten
Personen und an ihren Familien, wenn diese in der Armut leben den Zugang
zur öffentlichen Beihilfe gewährleisten, um die Kosten zu decken, die
mit dem Schwachpunkt zusammenhängen, insbesondere die Kosten, die
erlauben, eine Bildung, eine psychologische Unterstützung, eine
Finanzhilfe oder eine übernahme der Unterbrechung adequat zu
gewährleisten;
d) an den behinderten
Personen den Zugang zu den Programmen für Sozialwohnungen gewährleisten;
e) den behinderten
Personen die Gleichheit des Zugangs zu den Programmen und
Pensionsleistungen garantieren.
An der Sicht vom
übereinkommen
über Schutz der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten,
wie durch die
Protokolle Nr. Knochen 11 und 14 des Europarats in
seinen Artikeln
abgeändert:
Artikel 2 - ein Recht auf Leben
1. Das Recht jedes auf das Leben wird durch das Gesetz geschützt. Der
Tod kann nicht jedem, der beabsichtigt zugefügt werden, außer gemäß
eines Haupturteils, das durch ein Gericht ausgedrückt wurde, falls das
Vergehen mit diesem Leiden durch das Gesetz bestraft wird.
2. Der Tod wird nicht als in übertretung dieses Artikels zugefügt
angesehen, falls sie sich aus einem Rückgriff auf die Kraft ergeben
würde, der unbedingt notwendig gemacht wurde:
a) um die Verteidigung jedes gegen die illegale Gewalt zu gewährleisten;
b) um eine regelmäßige Verhaftung durchzuführen, oder um die Flucht
einer regelmäßig besessenen Person zu verhindern;
c) um zu unterdrücken gemäß dem Gesetz ein Aufruhr oder ein Aufstand.
Artikel 3 - Verbot der Tortur
Niemand kann der Tortur noch unmenschlichen Leiden oder abstufenden
Behandlungen oder unterliegen.
Artikel 6 - Recht auf einen gerechten Prozess
1. Hat jeder Recht, dass seine Ursache entweder, die gerecht, öffentlich
und in einer vernünftigen Frist gehört wurde, durch ein unabhängiges und
unparteiisches Gericht aufgestellt durch das Gesetz, das beschließen
wird, oder der Anfechtungen auf seinen Rechten und Plichten
Zivilcharakters, oder der Rechtmässigkeit jeder Anklage im Strafbereich,
der gegen sie gelenkt wurde. Das Urteil muss öffentlich zurückgegeben
werden, aber der Zugang des Audienzsaales kann an der Presse und an der
öffentlichkeit während der Gesamtheit verboten sein oder ein Teil des
Prozesses im Interesse der Sittlichkeit,
der öffentlichen Ordnung oder
der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft, wenn die
Interessen der Bergarbeiter oder der Schutz des privaten Lebens der
Teile am Prozess es erfordern, oder in der Maßnahme, die durch das
Gericht strikt für notwendig gehalten wurde, wenn unter speziellen
Umständen die Werbung geeignet wäre, Schaden den Interessen der Justiz
zuzufügen.
2. Jede wegen eines Verstoßes geprägte Person wird unschuldig
angenommen, bis ihre Schuld legal aufgestellt worden ist.
3. Jedes Angeklagt es hat Anspruch insbesondere auf:
a) so bald wie möglich in einer Sprache informiert zu werden, dass er
und detailliert umfaßt, von der Natur und von der Ursache der Anklage,
die gegen ihn getragen wurde;
b) über die Zeit und über die Einrichtungen zu verfügen, die für die
Vorbereitung seiner Verteidigung notwendig sind;
c) sich zu verteidigen selbst oder die Unterstützung eines Verteidigers
seiner Wahl zu haben und wenn er die Mittel nicht hat, einen Verteidiger
zu entschädigen, kostenlos von einem automatischen Rechtsanwalt
unterstützt werden zu können, wenn die Interessen der Justiz es
erfordern;
d)
die Einberufung und die Abfrage der EntladungsZeugen unter denselben
Bedingungen zu befragen oder die LastenZeugen befragen und erhalten zu
lassen wie die LastenZeugen;
e) sich kostenlos von einem Dolmetscher unterstützen zu lassen, wenn er
nicht umfaßt oder nicht die gebrauchte Sprache mit der Audienz spricht.
Darauf gewartet, dass die
Gesamtheit dieser internationalen übereinkommen mit dem Verfassungsrecht
durch Artikel 55 unserer Verfassung verbunden sind, und wenden sich von
Rechts wegen auf alle und alle an:
Artikel. 55.
- Die regelmäßig ratifizierten oder gebilligten Verträge oder Abkommen
haben bei ihrer Veröffentlichung eine Autorität, die höher ist als jene
der Gesetze unter Reserve für jedes Abkommen oder Vertrag seiner
Anwendung durch den anderen Teil.
Jenseits dieser verschiedenen übertretungen des Strafgesetzbuches und
der internationalen übereinkommen haben sich Ihre Dienste zweifellos
eines Setzens in Situation unmittelbar bevorstehender Gefahr gemäß
Artikel 223-6 des Strafgesetzbuches über den rechtswissenschaftlichen
Rahmen des Urteils 87-82-011 des 26. April 1988 des verbrecherischen
Zimmers
des Kassationsgerichts
schuldig gemacht über Person in Situation sehr großer Schwäche.
Urteilsbegründung, dass
·
Sehr geehrte Herren Staatsminister,
Minister für
Justiz
und Bewachung der Siegel, Staats- und Innerminister, Staatsminister und
Minister an den auswärtigen Angelegenheiten und an den Europäischen
Angelegenheiten,
·
Herr le Premier,
·
Sehr geehrter Herr Präsident
der Republik,
Befehlshaber mit den Militärkräften Präsident des höheren Rates
der Magistratur,
großer Kanzler
der Ehrenlegion
und Bürgen
der französischen Verfassung,
regelmäßig unterrichtet betrachtet haben sich sehen gemäß ihrer
individuellen Verantwortung für Entscheidung, für Teil ihrer nicht
Aktion und/oder ihrer nicht Reaktion des aktiven und/oder passiven
verpflichtet Chefs der Mitschuldanklage.
Angesichts der Gesamtheit der aufgerichteten Tatsachen und von den
offenkundigen Rechtsverletzungen, die in dieser Akte festgestellt wurden,
fordern wir auf Sie, Herr le Préfet, das republikanische Recht
anzuwenden, nämlich:
·
Den Ausweisungsbeschluß an der Grenze
von Ardy VRENEZI widerrufen, die durch Ihre Dienste aufgestellt wurde,
·
Die unmittelbare Rückkehr zum
Staatsgebiet der Gesamtheit befehlen und ausführen es
die Familie VRENEZI,
·
Die unmittelbare Wiedereingliederung
von Ardy VRENEZI ausführen gemäß der getroffenen Entscheidung des 18.
Mai 2009
das CDAPH
von Mosel es, die in die
iem-Struktur setzt
„die OSTERGLOCKEN“ von FREYMING - MERLEBACH,
·
Die Wiederherstellung an der früheren
Lage ausführen auf dem Territorium derselben Gemeinde die anderen
Mitglieder
der Familie VRENEZI.
Angesichts des Ernstes der hervorgehobenen Tatsachen informieren wir
Ihnen Herrn le Préfet, dass wir an diesem Tag den Präsidenten mit dem
Staatsrat im Rahmen eines Gesuchs eines Verfahrens der Prüfung der
Rechtmäßigkeit der Ausführung Ihrer Handlungen in dieser Akte über die
Grundlage von Artikel 72 letzter Unterabsatz mit der Verfassung
des 4. Oktober 1958 befassen.
Hochachtungsvoll
Alain COCQ
Aufgabebeauftragter
Die Post in Fernladen
Die
vollständige Akte
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